Vortrag einer Dame an einer Flipchart Planungsgespräch

Als erste Einrichtung des nordrhein-westfälischen Justizvollzuges entwickelte die Sozialtherapeutische Anstalt NRW im Dezember 2011 einen eigenen konzeptionellen Ansatz zur opferbezogenen Vollzugsgestaltung. Er ist wie folgt formuliert:

Opferbezogene Täterarbeit ist für die Insassen in der SoThA NRW schon durch die Behandlungsvereinbarung in das Setting integriert. Die Behandlung fördert und unterstützt sowohl das Schutzbedürfnis des Tatopfers und potentieller Risikopersonen als auch die Verantwortungsübernahme des Täters für seine Taten sowie die Bereitschaft des Straftäters, Risikosituationen und Risikomarker zu identifizieren und zu vermeiden. Opferbezogene Täterarbeit ist aktiver Opferschutz.

 

1. Erfassung der Tatopfer bzw. Risikopersonen in der Aufnahme- und Behandlungsphase:

  • Vorläufige Identifikation von Risikofaktoren und Risikomarkern bei den Inhaftierten durch das Behandlungsteam
  • Die Zugangsbetreuer eruieren in den ersten Gesprächen die Daten der Tatopfer/Risikopersonen unter dem Aspekt der aktuell vorhandenen Kontakte.
  • Überprüfung der Besuche bezüglich eventueller Täter-Opfer-Beziehungen

   >  eventuell Kontakt- und Besuchsverbote

  • Überprüfung der Habe des Insassen auf Bild- und Tonmaterial, das eine Beziehung zum Tatopfer thematisiert.

   >  Einbehaltung entsprechender Gegenstände seitens der Anstalt

 

2. Einbeziehung von Opferperspektiven in die Behandlung der Insassen:

  • Studium der Ermittlungsakten unter dem Aspekt der Aussagen des Tatopfers über den Deliktsverlauf und erste emotionale Reaktionen
  • Konfrontation des Insassen mit behandlungsrelevanten Aussagen des Opfers im Rahmen der Deliktsbearbeitung (Einzeltherapie, Rückfallprophylaxegruppe, Behandlungsgespräche, Wohngruppe)
  • Erfassung der monetären Forderungen des Tatopfers gegenüber dem Insassen
  • Schaffung von Rahmenbedingungen für die Wiedergutmachung.
  • Integration von Opferschutzbedürfnissen im Kontext der Gewährung von internen und externen Vollzugs­lockerungen (Risikofaktoren und Risikomarker).
  • Einbeziehung von Opferschutzbedürfnissen in die Planungen zur Gewährung von internen und externen Vollzugs­lockerungen (Risikofaktoren und Risikomarker)
  • Einbeziehung von Opferschutzbedürfnissen bei der beruflichen Integration, der Wohnungssuche und der Ent­lassung

 

3. Berücksichtigung der Täter–Opfer–Beziehung bei die Behandlung:

  • Gespräche mit dem Insassen über die aktuelle Beziehung zum Tatopfer
  • Aufnahme der opferbezogenen Arbeit in die Behandlungsvereinbarung (gegebenenfalls Schweige­pflichts­ent­bindung seitens des Täters gegenüber dem Tatopfer)
  • Überprüfung der Ansprüche des Opfers auf Informationen gem. § 406 d StPO.
  • Hinweis auf die Informationsrechte des Tatopfers gem. § 406 d StPO.

   > Kontaktaufnahme des zuständigen Behandlungsteams mit erfassten Opferbetreuern bzw. mit dem Tatopfer direkt (falls keine Betreuer zur Verfügung stehen und das Tatopfer einen direkten Kontakt wünscht).

   > Persönliches Gespräch des Inhaftierten mit dem Opferbetreuer/ Opferhilfeeinrichtungen bzw. mit dem Tatopfer selbst, wenn dies von Seiten des Tatopfers gewünscht wird und der Inhaftierte von seinem Behandlungsstand her dazu in der Lage ist und einwilligt

   > Teilnahme von Opferbetreuern/Opferhilfeeinrichtungen an den Fallkonferenzen (K.U.R.S. NRW)