Die inhaltliche Perspektive des Justizvollzugsbeauftragten orientiert sich an grundlegenden Problemen und Herausforderungen des Justizvollzuges. Die Problemfokussierung kann sich aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und die damit verbundenen neuen vollzugsrechtlichen Weichenstellungen ergeben. Beispielsweise hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20.06.2023 den Landesgesetzgeber aufgefordert, die Arbeitsvergütung im Justizvollzug zu erhöhen und Arbeit vollzugsrechtlich besser in das Programm des Behandlungsvollzuges einzubinden. Auch neue vollzugswissenschaftliche Diskussionen bieten einen Anknüpfungspunkt für die Aufmerksamkeit des Justizvollzugsbeauftragten. Gerade in der internationalen Vollzugsforschung wird seit Jahren intensiv über die Bedeutung des Anstaltsklimas – u. a. für die Gewaltprävention – nachgedacht. Und selbstverständlich weisen uns gehäuft wiederkehrende Eingaben von Inhaftierten auf die Notwendigkeit einer thematischen Befassung hin. Zahlreiche Beschwerden im Kontext der Gesundheitsfürsorge verdeutlichen deren allgemeine Bedeutung für den Vollzugsalltag. Im Besonderen geht es oft auch um psychische Auffälligkeiten von Inhaftierten.
Mit den vorbenannten Themen befasst sich der Justizvollzugsbeauftragte eingehend im Wege von wissenschaftlichen Analysen und Gesprächen mit der Vollzugspraxis sowie dem Justizministerium. Weitere Themenkomplexe von besonderem Interesse sind etwa die Suizidprävention, der Umgang mit Inhaftierten mit Migrationsgeschichte oder die Gestaltung aktiver Medienarbeit.