Die inhaltliche Perspektive des Justizvollzugsbeauftragten orientiert sich an grundlegenden Problemen und Herausforderungen des Justizvollzuges. Die Problemfokussierung kann sich aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und die damit verbundenen neuen voll­zugs­rechtlichen Weichenstellungen ergeben. Beispielsweise hat das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt in seiner Entscheidung vom 20.06.2023 den Landesgesetzgeber aufgefordert, die Ar­beits­vergütung im Justizvollzug zu erhöhen und Arbeit vollzugsrechtlich besser in das Programm des Behandlungsvollzuges einzubinden. Auch neue voll­zugs­wissenschaftliche Dis­kus­sionen bieten einen Anknüpfungspunkt für die Aufmerk­samkeit des Justizvoll­zugs­beauftragten. Gerade in der internationalen Vollzugs­forschung wird seit Jahren intensiv über die Bedeutung des Anstaltsklimas – u. a. für die Gewaltprävention – nachgedacht. Und selbst­ver­ständlich wei­sen uns gehäuft wieder­kehrende Eingaben von Inhaftierten auf die Not­wen­dig­­keit einer thema­tischen Befassung hin. Zahl­reiche Beschwerden im Kontext der Gesund­heits­fürsorge verdeutlichen deren allgemeine Be­deutung für den Vollzugsalltag. Im Beson­deren geht es oft auch um psychische Auffällig­keiten von Inhaftierten.

 

Mit den vorbenannten Themen befasst sich der Justizvollzugsbeauftragte eingehend im Wege von wissenschaftlichen Analysen und Gesprächen mit der Vollzugspraxis sowie dem Justiz­ministerium. Weitere Themenkomplexe von besonderem Interesse sind etwa die Sui­zidprä­vention, der Umgang mit Inhaftierten mit Migrationsgeschichte oder die Gestaltung aktiver Medienarbeit.