Liebe Leserin, lieber Leser,

unter dem Leitsatz "Behandlung stärken - Resozialisierung sichern: Aktivierender Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen" hat die Landesregierung mit neuen Leitlinien für den Strafvollzug Schwerpunkte für die Behandlung der Strafgefangenen in NRW gesetzt. Ein Kernpunkt bildet dabei das auf den wirksamen Schutz der Opfer von Straftaten gerichtete Konzept einer opferbezogenen Vollzugsgestaltung.

Erstmalig strebt der Strafvollzug in NRW eine opferbezogene Vollzugsgestaltung an, bei der die Belange der Opfer wahrgenommen und berücksichtigt werden, z.B. in Form von Wiedergutmachung oder von Maßnahmen zum Schutz der Opfer. Ziel ist es, den Interessen der Opfer von Straftaten in stärkerem Maße als bisher Rechnung zu tragen.

Zu diesem Zwecke habe ich veranlasst, konkrete Möglichkeiten eines verbesserten Opferschutzes im Justizvollzug unseres Landes auszuloten. Ich weiß, eine entsprechende Initiative betritt Neuland. Daher wird ein besonders umsichtiges und abgestuftes Vorgehen unter Einbeziehung der Erfahrungen z.B. der Polizeibehörden und vor allem auch der Opferschutzorganisationen geboten sein, damit der Opferschutz im Justizvollzug eine angemessene Rolle einnimmt. Auch diese Website liefert hierzu einen Beitrag, den ich ausdrücklich begrüße.

Ich bin zuversichtlich, dass die Idee einer opferbezogenen Vollzugsgestaltung zu einer noch größeren Akzeptanz des Strafvollzuges bei Kriminalitätsopfern und der Bevölkerung beitragen wird. Denn: Jede Straftat hat Opfer. Diesen Opfern muss auch im Justizvollzug eine Stimme verliehen werden.

Düsseldorf, im September 2012

Thomas Kutschaty

Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen