20.12.2010

Justizminister Thomas Kutschaty hat heute (Montag, 20. Dezember 2010) in Düsseldorf Professor Dr. Michael Walter als ersten "Justizvollzugsbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen" vorgestellt.

Professor Dr. Walter wird ab dem 1. Januar 2011 das Justizministerium in grundsätzlichen Angelegenheiten des Justizvollzugs als unabhängiger Berater unterstützen und die Aufgaben des bisherigen Ombudsmannes für den Justizvollzug übernehmen. Dem bisherigen Ombudsmann Rolf Söhnchen sprach der Minister Anerkennung und Dank für seine geleistete Arbeit aus.

"Mit der Einrichtung eines unabhängigen Justizvollzugsbeauftragten leisten wir einen weiteren wesentlichen Schritt zur Optimierung des nordrhein-westfälischen Justizvollzugs", betonte der Minister. Die im Jahr 2007 eingerichtete Institution des Ombudsmannes werde entscheidend weiterentwickelt. Während dem Ombudsmann bisher ausschließlich die "Rolle eines Vermittlers in Einzelangelegenheiten" zuerkannt worden sei, werde sich der Justizvollzugsbeauftragte künftig zwar auch Einzelfällen, darüber hinaus aber vorwiegend dem Justizvollzug in seiner Gesamtheit widmen.

Ganz in diesem Sinne, so Minister Kutschaty weiter, werde es zentrale Aufgabe des Beauftragten sein, kontinuierlich eine Analyse der organisatorisch-strukturellen Bedingungen des Justizvollzugs vorzunehmen und auf dieser Grundlage Empfehlungen zu erarbeiten. "Mit Professor Dr. Walter haben wir eine auf dem Gebiet des Strafvollzugs anerkannte  Persönlichkeit gewinnen können, die in enger Zusammenarbeit mit dem Kriminologischen Dienst der Fortentwicklung des Justizvollzugs in unserem Land wichtige Impulse geben wird."

Die Unabhängigkeit des Justizvollzugsbeauftragten und seine Befugnisse seien in einem neuen Statut festgeschrieben. Der Beauftragte werde die Ergebnisse seiner Arbeit jährlich in einem Tätigkeitsbericht zusammenfassen. Dem Landtag versicherte Minister Kutschaty, der Bericht werde jeweils veröffentlicht und auch dem Rechtsausschuss zur Verfügung gestellt. Die Funktion und Stellung des Justizvollzugsbeauftragten sei damit im Sinne des Koalitionsvertrages der Landesregierung gegenüber der bisherigen Position des Ombudsmannes deutlich aufgewertet.

Das neue Organisationsstatut des "Justizvollzugsbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen" ist über den Internetauftritt des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen (www.justiz.nrw.de) abrufbar.

 

 


 

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